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Der elektronische Kostenvoranschlag Häufige Fragen und Antworten
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Frage: Was ist eigentlich ein elektronischer Kostenvoranschlag?

Antwort: Im Prinzip nichts anderes als ein Kostenvoranschlag, wie er seit Jahrzehnten in den Gesundheitshandwerken bekannt ist. Lediglich die Art, wie der Kostenvoranschlag an den zuständigen Kostenträger gesendet wird, ist eine andere. Der Kostenvoranschlag wird nicht mehr per Post oder per Fax verschickt, sondern als elektronischer Kostenvoranschlag, (eKV).
Frage: Wie funktioniert der elektronische Kostenvoranschlag genau?

Antwort: Grundsätzlich haben sich zwei Möglichkeiten durchgesetzt, einen Kostenvorschlag an die Kostenträger mit den dazugehörigen Anlagen zu versenden:

1) Direkt über www.egeko.de mit dem Benutzernamen und dem Passwort. Nach erfolgreichem Login, kann in der Web-Plattform ein neuer Kostenvoranschlag erstellt werden. Wenn alle erforderlichen Pflichtfelder gefüllt wurden (mit rotem Sternchen markiert), kann der Kostenvoranschlag elektronisch an den angegeben Kostenträger/Krankenkasse versendet werden.

2) Erstellung des KV mit Hilfe der hauseigenen Software (Branchenlösung/Branchensoftware):

Der KV wird wie gewohnt in der eingesetzten Software erstellt und die Daten werden an den zuständigen Kostenträger elektronisch übermittelt. Voraussetzung für diese Form der Übermittlung ist die Installierung einer Schnittstelle zu der jeweiligen Web- Plattform durch Ihren Software-Betreuer. Die opta data IT Solutions stellt die egeko- Schnittstelle Ihrem EDV-Anbieter übrigens kostenlos zur Verfügung. Die gängigsten Software-Anbieter halten inzwischen eine Schnittstelle zu egeko vor.

Die Übermittlung direkt aus der eingesetzten Branchen-Software erspart die doppelte Datenerfassung und ist sicher die empfehlenswertere Variante des elektronischen Versandes. Bei beiden Übermittlungsvarianten verbleibt das Original-Rezept übrigens bis zur Abrechnung im Betrieb.
Frage: Wie erhalte ich die Genehmigung zurück?

Antwort: Dies hängt natürlich von der Arbeitsweise des jeweiligen Kostenträgers ab. Grundsätzlich erhalten jedoch Leistungserbringer eine elektronische Genehmigung.

Eine elektronische Antwort finden Sie z.B. im Internet auf der egeko-Plattform unter "Kostenvoranschläge". Hatte die Kasse noch Fragen zum KV, wird dieser als "Rückläufer" deklariert. Haben Sie Ihre Daten per Schnittstelle direkt aus Ihrer Branchen-Software heraus gesendet, erhalten Sie die Genehmigungen auch auf diesem Wege zurück.
Wie bei einem E-Mail-Konto im Internet rufen Sie Ihre Nachrichten einfach ab und der KV wird automatisch zugeordnet - dieser Vorgang kann je nach Software unterschiedlich sein
Frage: Woher weiß ich, welche Kasse den KV elektronisch annimmt?

Antwort: Informationen darüber finden Sie in unserer Kostenträgerliste . Diese wird regelmäßig aktualisiert, da sich immer mehr Kassen dazu entscheiden, an dem elektronischen Genehmigungsverfahren teilzunehmen.
Frage: Nicht alle Kostenträger nehmen den eKV auf die gleich Art an.
Worauf muss ich hier achten?

Antwort: Die Vorgaben und Einschränkungen der meisten Kostenträger finden Sie ebenfalls auf der Kostenträgerliste . Diese haben sich für unterschiedliche EDV- Lösungen entschieden. Von einem Standard ist die Branche weit entfernt. Daher sollten Sie bei der Auswahl Ihres eKV-Dienstleisters darauf achten, dass Sie mit einem System möglichst alle Kostenträger erreichen. Dies gilt für erstellen und versenden der Kostenvoranschläge und unabhängig davon ob, ein Vorgang über eine Web-Plattform oder hauseigenen Software eingereicht wurde. Optimal ist es also, wenn Sie sich für eine Plattform entscheiden, die an alle möglichen Kostenträger und Schnittstellen angebunden ist.
Frage: Gibt es einen eKV-Dienstleister, der den eKV an alle in Frage kommenden Krankenkassen verschicken kann?

Antwort: Ja, die opta data IT Solutions, Betreiber der egeko-Plattform.
Frage: Wenn ich mich für diesen eKV-Dienstleister entscheide, welche/wie viele Gebühren fallen dann an?

Antwort: Genau eine. Die optadata Abrechnungs GmbH bietet mit "opta data KV" ein Produkt an, mit dem an alle Kostenträger erreicht werden kann, jedoch nur eine monatliche Gebühr anfällt. Ein Kooperationsvertrag, den die Abrechnungsgesellschaft jeweils mit den Plattformbetreibern MIP, HMM und egeko abgewickelt hat. Dies macht es möglich, den Prozess eKV mit nur einem Partner, (inkl. Rechnungsstellung) durch opta data durchzuführen.
Die Gebührenaufteilung findet automatisch unter den Plattformanbietern statt. Bestehende Verträge mit anderen Anbietern werden übrigens durch opta data umgewandelt. Verschiedene Flatrate-Modelle halten dabei die Kosten für die Leistungserbringer ganz individuell in "Grenzen".

(Wenn z.B. "nur" die BARMER GEK und vielleicht eine Betriebskrankenkasse für den Betrieb wichtig sind, könnte der Vertragsabschluss mit verschiedenen Anbietern sinnvoll sein. Dies ist im Sanitätshausbereich aber sicher nicht die Regel.)
Frage: Lohnt sich eine Umstellung auf elektronische Kostenvoranschläge überhaupt?

Antwort: Ja auf jeden Fall!

  1. Die Nutzung des elektronischem Genehmigungsverfahren funktioniert schnell und einfach

  2. In kurzer Zeit können mehr Vorgänge eingereicht werden, als über den Postweg und dies mit deutlich weniger Aufwand

  3. Der Zeitraum von der Einreichung bis hin zur Genehmigung wird spürbar verkürzt

  4. Die Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern, Kostenträgern und Versicherten wird erleichtert

  5. Sie erhalten (oftmals) eine Empfangsbestätigung durch die Krankenkassen, (auch bei Versorgungsanzeigen)

  6. die Anzahl der Nachfragen durch die Kostenträger vermindert sich durch die "Vorprüfungen" (Plausibilitätsprüfungen)

  7. dadurch entstehen deutlich weniger Rückläufer

  8. Ihr Verwaltungsaufwands verringert sich und es entsteht eine "automatische" Ordnung bei den Kostenvoranschlägen→verbesserte Übersicht der Kostenvoranschläge

  9. Schutz vor Datenverlust und Schutz vor Verlust der Verordnung, Kostenvoranschläge sind beim einfachen Versand über den Postweg nicht versichert

  10. eine Doppelerfassung von Daten wird vermieden

  11. über 90 Kostenträger mit mehr als 42 Millionen Versicherten sind inzwischen aktiv
Die wichtigsten Kassen nehmen den eKV an, und befinden sich auch auf der Kostenträgerliste
Frage: Welche technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Antwort: Im Prinzip benötigen Sie lediglich einen Internet-Zugang und die dafür gängige, nicht zu veraltete Software. Detailfragen klären Sie mit dem eKV- Dienstleister bzw. Ihrem Software-Betreuer.
Frage: Haben Sie noch einen Tipp für mich, wo ich noch neutralere Argumente für den eKV erhalte?

Antwort: Ja! Fragen Sie bei Ihrer Innung bzw. Leistungsgemeinschaft nach, wie hier die Meinung zur Entwicklung des eKV allgemein ist. Und: Fragen Sie Ihren potenziellen eKV-Dienstleister nach einem Kollegen, der den eKV bereits praktisch umgesetzt hat und der bereit ist, Ihnen über seine Erfahrungen zu berichten.
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